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   BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22   

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BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22 (https://dejure.org/2024,8205)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2024 - 1 WB 55.22 (https://dejure.org/2024,8205)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2024 - 1 WB 55.22 (https://dejure.org/2024,8205)
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  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 41.17

    Neubildung einer Referenzgruppe für ein freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    Dies stellt für die Referenzgruppenbildung vergangenheitsorientiert auf die Sach- und Rechtslage zu Beginn der Freistellung des betroffenen Soldaten ab (BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 27 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 33).

    Von einem im Wesentlichen gleichen Leistungsbild kann nur ausgegangen werden, wenn sich die Durchschnittswerte - wie hier - innerhalb desselben Wertungsbereichs bewegten und die Differenz der Leistungswerte nicht höher als "0,30" Punkte ist (BVerwG, Beschluss vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 32).

    Bei Soldaten, die auf gebündelten Dienstposten eingesetzt sind, wird in der Verwaltungspraxis jedoch bei der Wahl des Bezugsjahres generell auf das Jahr der (letzten) Beförderung (Ernennung) abgestellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 44 ff. und vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22

    Neubildung einer Referenzgruppe

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    In diesem Fall ist bei der Neubildung auf die Rechtslage nach Aufhebung der ersten Referenzgruppe abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 27).

    Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 20 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211 Rn. 24).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    Dies schließt eine neue Rücknahmeprüfung innerhalb der erneut laufenden Jahresfrist des § 49 Abs. 4 VwVfG nicht aus (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 10 C 5.17 - BVerwGE 164, 237 Rn. 44).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    Bei Soldaten, die auf gebündelten Dienstposten eingesetzt sind, wird in der Verwaltungspraxis jedoch bei der Wahl des Bezugsjahres generell auf das Jahr der (letzten) Beförderung (Ernennung) abgestellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 44 ff. und vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 03.05.2022 - 5 P 1.22

    Keine Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage von Unterlagen an den

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    Denn die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt bestimmt sich grundsätzlich nach dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 5 P 1.22 - BVerwGE 175, 285 Rn. 15).
  • BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 21.21

    Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    a) Zu den hier maßgeblichen Zeitpunkten fehlte dem Referenzgruppenmodell zwar eine dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes genügende normative Rechtsgrundlage (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - BVerwGE 177, 121 Rn. 41 f.).
  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22

    Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    Dies stellt für die Referenzgruppenbildung vergangenheitsorientiert auf die Sach- und Rechtslage zu Beginn der Freistellung des betroffenen Soldaten ab (BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 27 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 33).
  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21

    Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 20 und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 20.20

    Ermessensausübung bei der Bildung der Referenzgruppe hinsichtlich Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22
    Die Bildung einer Referenzgruppe für freigestellte Soldaten stellt eine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 20.20 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21

    Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten

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